29. Lunch & Learn der Vernetzungsstelle MY TURN
Mut machen statt Druck erzeugen
Wieder im Job durchstarten, die Grundsicherung hinter sich lassen und finanziell auf eigenen Beinen stehen – das ist das Ziel vieler Menschen mit Migrationserfahrung. Doch der Übergang in eine Beschäftigung verläuft nicht immer so reibungslos, wie es klingt. Beim 29. Lunch & Learn der Vernetzungsstelle MY TURN berichtete eine Expertin aus der Forschung, wie ukrainische Geflüchtete diese Übergangsphase erleben. Ergänzt wurde der Vortrag von zwei Expertinnen aus der Arbeitsverwaltung mit Informationen, wie die geflüchteten Menschen dabei unterstützt werden können.
Was die Forschung sieht
Dr. Mariella Falkenhain, stellvertretende Leiterin des Forschungsbereichs „Erwerbslosigkeit und Teilhabe” am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), ging der Frage nach, wie ukrainische geflüchtete Frauen und Männer den Austritt aus der Grundsicherung erleben. Grundlage ihrer Forschung sind 84 Tiefeninterviews, die im Rahmen einer qualitativen Längsschnittstudie über zwei Jahre geführt wurden.
Die Beschäftigungsquote ukrainischer Geflüchteter ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – von 15 Prozent ein Jahr nach Zuzug auf rund 50 Prozent nach dreieinhalb Jahren. Doch mit dem Übergang in Arbeit beginnt für viele zunächst einmal eine neue Phase der Unsicherheit statt der ersehnten Stabilität. Die Forscherin beschreibt drei Phänomene, die ihre Gesprächspartner*innen immer wieder benennen.
Temporäre Einkommenslücken
Eine typische Herausforderung für viele Haushalte ist die finanzielle Lücke zwischen Bürgergeld und erstem Lohn, erklärt Falkenhain. Das Bürgergeld wird Anfang des Monats ausgezahlt, der erste Lohn kommt meist aber erst Ende des Monats. So entsteht eine Lücke, die viele nicht abfedern können, da ihnen Ersparnisse fehlen und sie Ersatzleistungen wie das Wohngeld und Übergangsfinanzierung oft nicht kennen. Teilweise lehnen sie diese Möglichkeiten der Unterstützung auch ab, da sie eine erneute finanzielle Abhängigkeit befürchten. Die Konsequenz: Sie leihen sich Geld im Bekannten- und Freundeskreis, besuchen die Ausgabestellen der Tafel und stehen unter zusätzlichem Stress.
Unerwartete Rückforderungen
Nach Aufnahme einer Arbeit kommt es vor, dass Jobcenter vorgestreckte Kautionen für eine Wohnung zurückfordern und Nebenkostenabrechnungen, die in der Regel verzögert eintreffen, nicht mehr übernehmen. Dass das Jobcenter beispielweise für eine Kaution in Vorleistung getreten ist, ist den meisten Menschen im Trubel des Ankommens nicht bewusst. Außerdem leben die allermeisten Ukrainer*innen im Wohneigentum, sodass Miete und Kaution für viele neue Konzepte sind, erklärt Falkenhain. Die Bearbeitung von Rückzahlungen wird darüber hinaus durch die Kommunikation mit der Leistungsabteilung der Jobcenter erschwert. Diese erfolgt schriftlich und ist für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse kaum allein zu bewältigen. Wer beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren möchte, ist auf die Hilfe von Bekannten oder Kolleg*innen angewiesen, was wiederum neue Abhängigkeiten schafft.
Neuberechnungen von aufstockenden Leistungen
Wegen Teilzeitbeschäftigung oder der Größe des Haushalts beziehen aktuell ca. 41 Prozent der erwerbstätigen Ukrainer*innen weiterhin aufstockende Leistungen nach SGB II. Jedoch führt jede Gehaltsveränderung, sei es durch eine Prämie oder eine Anpassung des Arbeitsvolumens, zu einer Neuberechnung der aufstockenden Leistungen. Dies erzeugt viel Stress und Ungewissheit.
Besonders aufschlussreich war Falkenhains Beobachtung zum Einstiegsgeld, das formal eine Anreizfunktion haben soll: In der Praxis erfahren viele Menschen jedoch erst nach der Jobaufnahme davon. Damit eine Förderung motiviert, muss sie allerdings bekannt sein und als realistische Möglichkeit wahrgenommen werden, erklärt die Wissenschaftlerin. Falkenhains Handlungsempfehlung richtet sich deshalb auch ausdrücklich ans MY TURN-Netzwerk: Eine frühzeitige, sprachsensible Begleitung im Übergang ist ihrer Erfahrung nach sehr wichtig.
„Mut machen und Informationen geben wird aus unserer Sicht mehr helfen, als einseitig Druck auszuüben.“ – Dr. Mariella Falkenhain, IAB
Was Jobcenter-Kund*innen tun müssen und beantragen können
Kathleen Tille, Beraterin für Kundenprozesse Integration bei der Bundesagentur für Arbeit, gab einen Überblick über die Pflichten und Möglichkeiten bei der Aufnahme einer Arbeit.
Die wichtigste Pflicht sei es, jede Veränderung umgehend zu melden – per Veränderungsmitteilung (VÄM), online, per App oder persönlich. Es gilt das Zuflussprinzip: Die Bedürftigkeit wird monatsweise beurteilt. Wer am 31. März seinen ersten Lohn erhält, kann noch für diesen Monat aus der Hilfebedürftigkeit fallen. Das Einkommen wird dann noch für den März berücksichtigt. Fließt das erste Einkommen jedoch erst am 1. April zu, wird es entsprechend im März nicht berücksichtigt.
Das Überbrückungsdarlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II überbrückt die Lücke zwischen dem Ende des Bürgergeldbezugs und dem ersten Gehalt – der Zeitpunkt, den Mariella Falkenhain in ihrer Forschung als besonders belastend für die Zielgruppe herausgestellt hat. Es kann formlos beantragt werden und wird automatisch in einen Zuschuss umgewandelt, wenn das Gehalt erst im Folgemonat überwiesen wird.
Nach Beschäftigungsbeginn können bis zu sechs Monate lang weitere Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Schuldner- und Traumaberatung, aber auch Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe, beantragt werden. Darüber hinaus stehen verschiedene Nachbetreuungsvarianten zur Verfügung.
Was das Einstiegsgeld kann
Anika Graml, Beraterin für Förderleistungen SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit, stellte das Einstiegsgeld gemäß § 16b SGB II vor. Ihr zentraler Punkt: Es ist ein wirkungsvolles Instrument, für das der Antrag aber mindestens einen Tag vor Arbeitsaufnahme, besser aber deutlich früher, gestellt werden muss.
Das Einstiegsgeld ist ein zeitlich befristeter monatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Dabei handelt sich um eine Kann-Leistung, d. h. eine Ermessensentscheidung der Integrationsfachkraft im Jobcenter, die bis zu 24 Monate lang gewährt werden kann. Es eignet sich besonders bei Teilzeitbeschäftigung, längerer Arbeitslosigkeit und Beschäftigung im Niedriglohnsektor – genau dort, wo viele Frauen mit Migrationserfahrung beruflich einsteigen.
Die Förderung wird individuell berechnet und ist von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft abhängig. Für besonders förderungsbedürftige Gruppen (z. B. Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslose oder Alleinerziehende) kann eine pauschalierte Bemessung festgelegt werden. Zudem kann die Förderhöhe schrittweise gestaltet werden, um einen sanften Übergang zu ermöglichen. Nicht förderungsfähig sind Minijobs, Ausbildungen sowie Beschäftigungsverhältnisse nach §§ 16e und 16i SGB II. Überbrückungsdarlehen und Einstiegsgeld können zwar kombiniert werden, sind aber rechtlich unabhängig voneinander. Wer beides im selben Monat nutzt, zahlt das Darlehen aus dem laufenden Einkommen zurück.
Graml wendet sich abschließend nachdrücklich an die Projektträger: „Nutzen Sie die Zeit in den Projekten als Coach und Begleiter*in für Ihre Teilnehmenden. Dieser Übergang von Bürgergeld in Richtung Erwerbstätigkeit ist unglaublich wichtig. Sich durch den Behördendschungel zu arbeiten ist nicht einfach – mit sprachlichen Hürden ist es noch schwieriger. Sie als Unterstützer haben die Möglichkeit, hier wirklich etwas zu bewegen."
Unser Fazit:
Das Lunch & Learn hat gezeigt, dass der Austritt aus der Grundsicherung für viele (ukrainische) geflüchtete Frauen und Männer mit Unsicherheiten verbunden ist. Einkommenslücken, Rückforderungen oder komplexe Verwaltungsprozesse sind nur einige davon. Daher ist es in dieser sensiblen Übergangsphase umso wichtiger, den Frauen verständliche Informationen zu liefern und eine unterstützende Begleitung zu gewährleisten. Genau hierin liegt die Bedeutung der MY TURN-Projekte, die mit ihrer niedrigschwelligen, aber zielgruppengerechten Begleitung entscheidend dazu beitragen, den Einstieg in Arbeit langfristig zu stabilisieren.