32. Lunch & Learn der Vernetzungsstelle MY TURN
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Was die Reform für MY TURN bedeutet
Beim 32. Lunch & Learn der Vernetzungsstelle MY TURN waren zwei Referentinnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Gast und erläuterten, was sich mit der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab dem 1. Juli 2026 ändert. Die Reform ruft in den MY TURN-Projekten große Unsicherheiten und Fragen hervor, denn viele Teilnehmerinnen beziehen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und sind somit direkt betroffen. Die hohe Relevanz des Themas zeigte sich auch an der überaus großen Zahl der Interessierten beim Lunch & Learn.
Die Reform soll laut BMAS ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung herstellen und setze dabei noch stärker als bisher auf die Integration in Arbeit.
Für die MY TURN-Teilnehmerinnen und -Projekte eröffnet die Neugestaltung der Grundsicherung zwar neue Möglichkeiten, knüpft sie aber an deutlichere Erwartungen als bisher.
Kinderbetreuung als Schlüssel
Am deutlichsten spüren Eltern kleiner Kinder die Änderungen, und damit vor allem Mütter. Künftig gilt eine Arbeitsaufnahme bereits ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes als zumutbar, bisher galt das ab dem 36. Lebensmonat. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gesicherte Betreuung für das Kind. Dass es daran in vielen Kommunen immer noch mangelt, zeigen die Rückmeldungen aus den Projekten.
Für Eltern heißt das konkret, dass sie sich aktiv um einen Betreuungsplatz bemühen und dies auch nachweisen müssen. Wie schwierig diese Suche ist, hängt stark von der Region ab. Eine der Referentinnen verwies darauf, dass die Jobcenter im Einzelfall auf Engpässe Rücksicht nehmen würden. Zu einer Arbeit kann erst dann verpflichtet werden, wenn ein Kinderbetreuungsplatz tatsächlich zur Verfügung steht oder die Kinderbetreuung auf sonstige Weise sichergestellt ist.
Genau beim Thema „Kinderbetreuung“ liegt eine der Stärken von MY TURN. Mit dem Wahlmodul „Lotsenstelle Kinderbetreuung“, aber auch mit dem verpflichtenden Modul „Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ denkt das Programm die Fremdbetreuung von Anfang an mit und berät die Teilnehmerinnen dazu.
Vermittlung kommt vor Qualifizierung
Durch den sogenannten Vermittlungsvorrang wird betont, dass die Vermittlung in Erwerbsarbeit das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist. Die Jobcenter sollen aber für jeden Einzelfall prüfen, ob für eine nachhaltige Integration in Arbeit zunächst eine Maßnahme oder Weiterbildung notwendig ist. Ist dies der Fall, kann weiterhin wie bisher gefördert werden. Auf diese Weise soll der sogenannte Drehtüreffekt vermieden werden.
Was sich beim Paragrafen 16e ändert
Eine weitere Änderung betrifft den Paragrafen 16e des SGB II, der die Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden in den Arbeitsmarkt fördert – durch Lohnkostenzuschüsse und ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Bisher zählte, wie lange jemand durchgängig einen Arbeitslosenstatus hatte. Eine Pause durch Elternzeit oder einen Sprachkurs führte oft dazu, dass gerade Frauen die Förderung nicht erhielten. Künftig kommt es darauf an, ob eine Person in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen hat.
Die Förderung richtet sich zum einen an Arbeitgebende: Sie erhalten im ersten Jahr 75, im zweiten 50 Prozent Lohnkostenzuschuss, wenn sie Menschen aus der Zielgruppe einstellen. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit.
Das besondere an dem Instrument aber ist das beschäftigungsbegleitende Coaching, das die zweite Referentin als Herzstück der Förderung beschrieb. Das Coaching sieht die Unterstützung durch eine feste Ansprechperson vor, die u.a. während der Einarbeitungsphase zur Seite steht und bei eventuellen Konflikten zwischen Beschäftigten und Betrieb vermitteln kann.
Der Paragraf 16e und MY TURN können sich ergänzen
Aus den Projekten kam die naheliegende Frage: Muss eine Teilnehmerin zusätzlich zur Begleitung durch MY TURN noch das Coaching wahrnehmen, wenn eine Förderung nach Paragraf 16e stattfindet?
Paragraf 16e kommt dann ins Spiel, wenn eine Frau so weit ist, dass ein Betrieb sie einstellt. Das beschäftigungsbegleitende Coaching ist dann ein fester Bestandteil der Förderung.
Die MY TURN-Projekte können eine Frau nach der Arbeitsaufnahme weiter begleiten, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren. Ebenso kann es aber sinnvoll sein, dass sich das Projekt zurückzieht und seine Kapazitäten für neue Teilnehmerinnen einsetzt. Wichtig ist, dass der Übergang gut gelingt. Festgehalten wurde, dass jeder Fall einzeln zu betrachten ist, am besten gemeinsam mit der jeweiligen Integrationsfachkraft im Jobcenter.
Erwerbsarbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts
Die Reform stellt darüber klar, dass beschäftigte Leistungsbeziehende ihre Arbeitszeit erhöhen sollen, soweit es möglich und im Einzelfall zumutbar ist, um unabhängig von Leistungen der Grundsicherung zu werden. Das gilt für Teilzeit- und Minijob-Beschäftigte ebenso wie für Selbstständige, deren Tätigkeit künftig regelmäßig auf Tragfähigkeit überprüft wird.
Mehr Verbindlichkeit
Den neuen Chancen, die sich ergeben, stehen strengere Regeln gegenüber. Die Reform betont die Mitwirkungspflichten und macht es den Jobcentern leichter, aus dem zunächst freiwilligen Kooperationsplan eine verbindliche Verpflichtung zu machen. Wer vereinbarte Termine ohne Grund versäumt, muss mit einer Leistungsminderung rechnen, die nun einheitlich 30 Prozent für drei Monate beträgt.
Die BMAS-Referentin betonte allerdings, dass der Gesetzgeber auch Schutzmechanismen eingebaut hat. Vor jeder Leistungsminderung muss die betroffene Person angehört werden, psychische Erkrankungen werden berücksichtigt, und die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden: Miet- und Regelbedarfe für Kinder und Partner*innen werden weitergezahlt.
Für die Projektarbeit bedeutet dies weiterhin eine klare Botschaft an die Teilnehmerinnen: Verlässlichkeit im Kontakt mit dem Jobcenter ist wichtiger denn je – Termine wahrnehmen oder rechtzeitig absagen, erreichbar bleiben und Gründe darlegen, wenn etwas nicht klappt.
Unser Fazit:
Die Reform der Grundsicherung verschiebt den Schwerpunkt deutlich in Richtung Arbeitsmarktintegration. Mütter (mit Flucht- und Migrationserfahrung), besonders alleinerziehende Mütter, merken das als Erste, denn von ihnen wird früher als bisher gefordert, dass sie eine Arbeit aufnehmen, die ihren Lebensunterhalt sichert. Zugleich können sich mit dem Paragrafen 16e neue Wege in den Arbeitsmarkt öffnen.
Für die MY TURN-Projekte heißt das vor allem, die Zusammenarbeit mit den Jobcentern noch weiter zu vertiefen und die neuen Chancen aktiv zu nutzen. Daneben bleibt wichtig, die Frauen für einen verlässlichen Kontakt mit dem Jobcenter zu sensibilisieren. Und wenn eine Teilnehmerin über den Paragrafen 16e in Arbeit kommt, sollte gemeinsam geklärt werden, welche Begleitung das Projekt noch leistet.