MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Neue Prozesse in der „Förderung beruflicher Weiterbildung“

Rückblick auf das 19. Lunch & Learn

Mit Beginn des Jahres 2025 sind wichtige Änderungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) für die Empfänger*innen von Bürgergeld in Kraft getreten, die auch für die MY TURN-Projekte von Relevanz sind. Beim 19. Lunch & Learn der Vernetzungsstelle MY TURN wurde intensiv über die nun geteilte Verantwortung zwischen den Jobcentern des SGB II und Agenturen für Arbeit des SGB III bei der FbW und die praktischen Auswirkungen auf die Arbeit mit den MY TURN-Teilnehmerinnen diskutiert.

Ab Januar 2025 übernehmen die Agenturen für Arbeit die Weiterbildungsberatung sowie die Bewilligung und Finanzierung von FbW-Maßnahmen. Die Jobcenter bleiben jedoch zentraler Akteur, indem sie weiterhin zusammen mit den Kund*innen mögliche Weiterbildungsbedarfe identifizieren. Während und nach der Weiterbildung erfolgt die Betreuung durch die Jobcenter und auch die Integrationsverantwortung verbleibt durchgehend bei den Jobcentern.

Die für die Entscheidung über eine FbW wichtigen Prozessschritte werden wie bisher von den Jobcentern dokumentiert und dienen den Arbeitsagenturen als Grundlage bei der Entscheidungsfindung. Eine gute Zusammenarbeit und ein guter Austausch von Informationen an der Schnittstelle zwischen Jobcenter und Agenturen für Arbeit ist daher unerlässlich und erklärtes Ziel beider Einrichtungen, um den Prozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung auch über die Schnittstellen der Rechtskreise SGB II und SGB III hinweg gut zu gestalten.

Anja Schmidt von der Bundesagentur für Arbeit erläuterte im Lunch & Learn die gesetzlichen Hintergründe, beschrieb die neuen Prozesse und veranschaulichte anhand von schematischen Darstellungen den Referenzprozess FbW an der Schnittstelle von SGB II und SGB III. Auf dieser Basis vereinbaren die Jobcenter und Agenturen für Arbeit den jeweils für sie passenden Prozess.

Ein besonderer Fokus des Lunch & Learn lag auf der Frage, wie sich die Neuregelungen auf die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern, Arbeitsagenturen und Projekten wie MY TURN auswirken.

Volker Jödicke, Projektleiter des MY TURN-Projektes „Frauen stark im Norden - Charter in den Job" der Fortbildungsakademie der Wirtschaft Lübeck (FAW), gab wertvolle Einblicke in die Zusammenarbeit seines Projektes mit der Arbeitsverwaltung. Das Projekt ist in mehreren Regionen Schleswig-Holsteins aktiv. Aufgrund dieser breiten regionalen Präsenz arbeitet es mit insgesamt sechs Jobcentern und vier Agenturen für Arbeit zusammen. Jödicke berichtete, dass die Umsetzung der neuen Prozesse in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich gestaltet sei und sich an den lokalen Bedingungen orientiere. Er riet den MY TURN-Kolleg*innen, sich mit den bekannten Ansprechpersonen im Jobcenter auszutauschen, um herauszufinden, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die praktische Zusammenarbeit haben werden.

Erfahrungsberichte auch aus anderen MY TURN-Projekten gaben wertvolle Hinweise auf mögliche Herausforderungen und Lösungsansätze. So wurden Bedenken hinsichtlich möglicher längerer Bearbeitungszeiten oder unterschiedlicher Sichtweisen von Jobcentern und Agenturen bei der Bedarfsermittlung geäußert. Fallkonferenzen, ein regelmäßiger Informationsaustausch und klare Zuständigkeiten wurden als wesentliche Elemente genannt, um eine bruchfreie Unterstützung der Teilnehmenden zu gewährleisten.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den MY TURN-Projekten und der Arbeitsverwaltung ist für den Erfolg des Programms von entscheidender Bedeutung. Daher ist jedes Projekt verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit den Jobcentern und Arbeitsagenturen zu schließen. Die veränderten Zuständigkeiten erfordern nun eine noch intensivere Abstimmung, um eine reibungslose Betreuung der Teilnehmerinnen sicherzustellen.

Beim Lunch & Learn wurde erneut deutlich, wie wichtig es für die MY TURN-Projekte ist, den Austausch mit der Arbeitsverwaltung aktiv zu gestalten. Das „Ohr am Puls der Arbeitsverwaltung" zu haben, hilft, regionale Besonderheiten zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren. Diese enge Zusammenarbeit ist der Schlüssel, um die Teilnehmerinnen bestmöglich zu unterstützen und die neuen Prozesse erfolgreich umzusetzen.

Unter folgendem Link sind ergänzende Informationen für Maßnahme-/ Bildungsträger zum Umgang mit FbW- und Reha-Maßnahmen ab 01.01.2025 zu finden.

Hier geht es zum Projektsteckbrief von Frauen stark im Norden - Charter in den Job

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