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Nicht einmal jedes fünfte Kind im Bürgergeldbezug profitiert von Teilhabeleistungen

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde vor 12 Jahren ins Leben gerufen, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen mehr gesellschaftliche Teilhabe und die Wahrnehmung von Bildungs-, Kreativ- oder Sportangeboten zu ermöglichen. Eine Expertise der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands zeigt nun, dass die Teilhabeleistung von bis zu 15 Euro, die Kindern in Bürgergeld-Familien monatlich zur Finanzierung bspw. von Vereinsaktivitäten bekommen können, selten bei der Zielgruppe ankommt. Im Bundesdurchschnitt bekommen gerade einmal 18 Prozent der Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren diese Leistung.

Dabei zeigt die Untersuchung, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Teilhabequoten liegen bundesweit zwischen 0 und 97,5 Prozent, obwohl der Rechtsanspruch im Bundesrecht formuliert ist und in ganz Deutschland gleichermaßen gilt. Die Untersuchung der Forschungsstelle beschränkt sich daher nicht darauf, die vorliegenden Daten darzustellen, sondern gibt auch Empfehlungen zur besseren Gestaltung der Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Dazu wurden Erfolgsfaktoren bei besonders erfolgreichen Praxisbeispielen, aber auch Stolpersteine bei der Inanspruchnahme identifiziert und ausgewertet.

Die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ steht zum Download zur Verfügung. 

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