MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Fast 23.000 Geduldete und ihre Angehörigen haben Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“

Zum 1. Januar 2023 trat das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Kraft. Demnach sollen Geduldete, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger in Deutschland lebten, gemeinsam mit ihren Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe" für 18 Monate bekommen. Innerhalb dieser Zeit müssen sie die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen.

Im ersten Halbjahr 2023 haben 22.839 Geduldete und ihre Angehörigen den „Chancen-Aufenthalt“ bekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Eine Umfrage des MEDIENDIENST INTEGRATION unter den zuständigen Ministerien der Länder hat zudem ergeben, dass in diesem Zeitraum mindestens 49.000 Personen den „Chancen-Aufenthalt“ beantragt haben.

Weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

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